Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
BMF-Schreiben
BMF - Schreiben v. 23.10.2017 - IV C 8 - S 2265-a/14/10005, DOK 2017/0877364
EStG § 24b
Alleinerziehende Steuerpflichtige haben gem. § 24b EStG Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der ab VZ 2015 jährlich 1.908 € beträgt und sich für jedes weitere Kind um jährlich 240 € erhöht. Die Finanzverwaltung hat nun mit BMF-Scheiben v. 23.10.2017 umfassend zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Gewährung als Jahresbetrag bzw. zur zeitanteiligen Berücksichtigung Stellung genommen. Die Regelungen des BMF-Schreibens gelten in Bezug auf die Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags v. 16.7.2015 (BGBL. I 2015, 1202) für VZ ab 2015, im Übrigen in allen noch offenen Fällen.
BMF online
EStG § 24b
Alleinerziehende Steuerpflichtige haben gem. § 24b EStG Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der ab VZ 2015 jährlich 1.908 € beträgt und sich für jedes weitere Kind um jährlich 240 € erhöht. Die Finanzverwaltung hat nun mit BMF-Scheiben v. 23.10.2017 umfassend zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Gewährung als Jahresbetrag bzw. zur zeitanteiligen Berücksichtigung Stellung genommen. Die Regelungen des BMF-Schreibens gelten in Bezug auf die Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags v. 16.7.2015 (BGBL. I 2015, 1202) für VZ ab 2015, im Übrigen in allen noch offenen Fällen.