13.04.2023

Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege

Mit BMF-Schreiben v. 6.4.2023 hat die Finanzverwaltung die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens v. 11.11.2016 (BStBl. I 2016, 1236) neu gefasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.4.2023 - IV C 6 - S 2246/19/10004 :004, DOK 2023/0351535

EStG § 18

Das BMF-Schreiben beschäftigt sich im Wesentlichen mit der steuerrechtlichen Behandlung von selbständigen Kindertagespflegepersonen, der durchzuführenden Gewinnermittlung, der Abziehbarkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben somit der anhand eines Beispiels erläuterten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betriebsausgabenpauschalen.

Die Neuregelungen gelten ab dem VZ 2023. Das BMF-Schreiben v. 11.11.2016 (BStBl I 2016, 1236) ist letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden.
BMF online
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