Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.4.2023 - IV C 6 - S 2246/19/10004 :004, DOK 2023/0351535
EStG § 18
Das BMF-Schreiben beschäftigt sich im Wesentlichen mit der steuerrechtlichen Behandlung von selbständigen Kindertagespflegepersonen, der durchzuführenden Gewinnermittlung, der Abziehbarkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben somit der anhand eines Beispiels erläuterten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betriebsausgabenpauschalen.
Die Neuregelungen gelten ab dem VZ 2023. Das BMF-Schreiben v. 11.11.2016 (BStBl I 2016, 1236) ist letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden.
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EStG § 18
Das BMF-Schreiben beschäftigt sich im Wesentlichen mit der steuerrechtlichen Behandlung von selbständigen Kindertagespflegepersonen, der durchzuführenden Gewinnermittlung, der Abziehbarkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben somit der anhand eines Beispiels erläuterten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betriebsausgabenpauschalen.
Die Neuregelungen gelten ab dem VZ 2023. Das BMF-Schreiben v. 11.11.2016 (BStBl I 2016, 1236) ist letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden.