EU-Kommission stellt Optionen für künftiges Mehrwertsteuersystem vor
Umfangreiche politische und fachliche Konsultationen haben ergeben, dass ein auf dem Ursprungsort basierendes System wohl nicht realisierbar ist. Es besteht vielmehr Einigkeit darin, dass ein endgültiges System auf dem Grundsatz des Bestimmungsorts basieren muss, d.h. die Mehrwertsteuer ist am Bestimmungsort der Gegenstände zu entrichten. Dieses System kann jedoch für Lieferungen von Gegenständen zwischen Unternehmen auf unterschiedliche Weise gestaltet und umgesetzt werden. In dem nun veröffentlichten Dokument werden die fünf Optionen vorgestellt, die die Kommission für durchführbar hält:
- Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände geliefert werden.
- Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wo der Kunde niedergelassen ist.
- Der Kunde - nicht der Lieferer - schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wo der Kunde niedergelassen ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).
- Der Kunde - nicht der Lieferer - schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wohin die Gegenstände geliefert werden.
- Der Status quo wird beibehalten, allerdings mit einigen Änderungen.
Die Kommission wird nun eine eingehende Bewertung vornehmen, um festzustellen, welche Auswirkungen die einzelnen Optionen für die Unternehmen und die Mitgliedstaaten haben würden. Im Frühjahr 2015 wird sie auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse das mögliche weitere Vorgehen erläutern.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.
- Für das Arbeitspapier der Dienststellen (in englischer Sprache) mit einer kurzen Erläuterung der Optionen klicken Sie bitte hier.