17.03.2011

EU-Kommission will Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in Europa vereinfachen

Die EU-Kommission hat ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind. Durch den Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, erheblich gesenkt werden.

Die vorgeschlagene Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. Hinsichtlich der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze würden die Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Souveränität behalten.

Derzeit bestehen im Bereich der Körperschaftsteuer auf dem Binnenmarkt noch erhebliche Hindernisse. Grenzüberschreitende Unternehmen müssen sich bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nach bis zu 27 unterschiedlichen Regelwerken richten und mit vielen verschiedenen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten. Zudem können sie ihre in einem Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben.

Auf Basis der GKKB würde die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens auf der Grundlage einer einzigen Steuererklärung nach einer speziellen Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Formel berücksichtigt die drei Faktoren Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz. Nach der Aufteilung der Bemessungsgrundlage würden die Mitgliedstaaten ihren Anteil zu ihrem jeweiligen Körperschaftsteuersatz besteuern. Die GKKB wäre für die Unternehmen fakultativ; es bestünde demnach weiterhin die Möglichkeit, alternativ die nationalen Systeme anzuwenden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere ausführliche Informationen zur GKKB hier.

EU-Kommission PM vom 16.3.2011
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