10.05.2012

EU-Kommission will neue MwSt-Vorschriften für Gutscheine

Die EU-Kommission hat am 10.5.2012 vorgeschlagen, die MwSt-Vorschriften der EU zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Arten von Gutscheinen in allen Mitgliedstaaten steuerlich gleichbehandelt werden. Mit Gutscheinen werden in der EU jährlich mehr als 52 Mrd. € umgesetzt.

Aufgrund der Unterschiede zwischen den nationalen MwSt-Vorschriften ist der Markt sehr ineffizient. Anstatt aus dem Binnenmarkt wirklichen Nutzen zu ziehen, sehen sich Unternehmen mit Doppelbesteuerung und Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Tätigkeiten grenzüberschreitend ausweiten. Dies gilt etwa für international tätige Hotelunternehmen, die mit Gutscheinen für Unterkünfte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten werben. Mit den neuen Vorschriften soll hier Abhilfe geschaffen werden.

Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sollen die einzelnen Kategorien von Gutscheinen und ihre mehrwertsteuerliche Behandlung klar bestimmt werden. Damit sollen Umsätze mit Gutscheinen einer europaweit einheitlichen Behandlung unterliegen. Der Vorschlag enthält somit eine Definition des Begriffs "Gutschein" für MwSt-Zwecke und legt fest, wann bei Gutscheinen die Steuer fällig wird (d.h. beim Verkauf oder bei der Einlösung). Zudem enthält der Vorschlag Vorschriften für Gutscheine, die Absatzketten durchlaufen, und für allgemeine Zahlungsmittel. Die neuen Vorschriften sollen am 1.1.2015 in Kraft treten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie den Volltext der Pressemitteilung hier.

EU-Kommission PM vom 10.5.2012
Zurück