EU-Parlament plädiert für gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer
Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) soll grenzüberschreitend tätigen Unternehmen den Vorteil bieten, steuerpflichtige Gewinne nach einem einzigen Berechnungssystem zu ermitteln statt wie bisher nach national unterschiedlichen Steuer- und Buchhaltungsvorschriften. Die gemeinsame Berechnungsgrundlage hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Steuersätze, die auch weiterhin von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Das Parlament hat mehrheitlich empfohlen, dass die GKKB nach einer Übergangsperiode verpflichtend zum Einsatz kommt. Zunächst soll sie nur für europäische Gesellschaften und Genossenschaften gelten, die von Natur aus grenzüberschreitend tätig sind. Nach fünf Jahren sollten alle Unternehmen dieses System anwenden, mit Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die sich jedoch freiwillig anschließen können.
Für den Fall, dass sich einige Mitgliedstaaten im Rat gegen die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage aussprechen sollten, empfiehlt das Parlament jenen Mitgliedstaaten, die das GKKB-System einzuführen wünschen, den Weg der "verstärkten Zusammenarbeit" einzuschlagen.