09.04.2018

Europäische Kommission unterbreitet Digitalsteuer-Vorschlag

Die Europäische Kommission hat am 22.3.2018 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final, s. BR-Drucks. 97/18 - veröffentlicht.

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Gegenstand der als Ertragsteuer konzipierten Digitalsteuer sind Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Wertschöpfung durch die Nutzer erfolgt. Steuerpflichtig sind Unternehmen, deren entsprechende Erträge weltweit mindestens 750 Mio. € und innerhalb der EU mindestens 50 Mio. Euro betragen. Die Steuer beträgt 3% der im jeweiligen Mitgliedstaat erzielten entsprechenden Erträge. Der Vorschlag versteht sich als Zwischenschritt auf dem Weg hin zu einer weltweiten Umgestaltung der Körperschaftsteuersysteme, die neue Anknüpfungspunkte für die steuerliche Erfassung im Zeitalter der Digitalisierung schafft.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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