Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem 31.12.2020
BMF-SchreibenDas BMF-Schreiben befasst sich schwerpunktmäßig mit folgenden Problembereichen:
- Zivilrechtliche Behandlung einer Limited nach dem Brexit
- Steuerliche Behandlung einer Limited nach dem "Brexit"
- Folgen der Löschung einer Limited im Companies House
- Behandlung nach britischem Gesellschaftsrecht
- Steuerliche Behandlung im Inland nach der Löschung
- Sonderfall "restoration"
Die Regelungen des BMF-Schreibens sind auf alle Sachverhalte anzuwenden, in denen die Löschung der Limited im Companies House nach dem 31.12.2020 erfolgt. Die bisherigen Weisungen (BMF-Schreiben v. 6.1.2014 -IV C 2 - S 2701/10/10002, BStBl I 2014, 111 und v. 19.10.2017 -IV C 2 - S 2701/10/10002, BStBl I 2017, 1437) gelten weiterhin für Fälle, in denen die Limited vor dem 1.1.2021 im Companies House gelöscht wurde.