01.12.2017

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22.11.2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % durch die Beitragssatzverordnung 2018 hat das BMF geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF - Schreiben v. 23.11.2017 - IV C 5 - S 2361/08/10001-16, DOK 2017/0981704

EStG § 39b

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 €), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 € bzw. 7.428 €). Gleichzeitig wurde die Bekanntmachung v. 10.11.2017 (BStBl. I 2017, 1466) wieder aufgehoben.

BMF online
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