24.09.2012

Gesetzentwurf zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts und der Besteuerung von Unternehmen

Das Bundeskabinett hat am 19.9.2012 die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts beschlossenen. Ziel ist es, dass Steuerrecht insoweit einfacher handhabbar zu machen.

Zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts:
  • Verringerung der Mindestabwesenheitszeiten hinsichtlich der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Zukünftig fällt z.B. die niedrigste Pauschale von 6 € weg; zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit greift dann bereits die Pauschale von 12 €.
  • Einheitlichere Regelungen bzgl. der Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten und für Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten.
  • Vereinfachungen bei der Ermittlung der Aufwendungen für die zusätzliche Unterkunft und Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung; tatsächliche Kosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € mtl. vom Arbeitnehmer angesetzt werden können.
  • Angleichung der reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und der steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand.


Zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung:

  • Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 € auf 1 Mio. € bzw. von 1,023 Mio € auf 2 Mio. € bei zusammen veranlagten Ehegatten.
  • Vereinfachung der Regelungen zur steuerlichen Organschaft und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.
  • Anpassung der ertragsteuerlichen Organschaft an Vorgaben der EU-Kommission und die Rechtsprechung des BFH. So soll gesetzlich geregelt werden, dass auch EU/EWR-Gesellschaften, die einen Verwaltungssitz in Deutschland haben, Organgesellschaft sein können.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf hier (pdf-Format).

BMF PM Nr. 54 vom 19.9.2012
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