Gesetzentwurf zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts und der Besteuerung von Unternehmen
Zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts:
BMF PM Nr. 54 vom 19.9.2012
- Verringerung der Mindestabwesenheitszeiten hinsichtlich der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Zukünftig fällt z.B. die niedrigste Pauschale von 6 € weg; zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit greift dann bereits die Pauschale von 12 €.
- Einheitlichere Regelungen bzgl. der Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten und für Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten.
- Vereinfachungen bei der Ermittlung der Aufwendungen für die zusätzliche Unterkunft und Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung; tatsächliche Kosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € mtl. vom Arbeitnehmer angesetzt werden können.
- Angleichung der reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und der steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand.
Zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung:
- Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 € auf 1 Mio. € bzw. von 1,023 Mio € auf 2 Mio. € bei zusammen veranlagten Ehegatten.
- Vereinfachung der Regelungen zur steuerlichen Organschaft und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.
- Anpassung der ertragsteuerlichen Organschaft an Vorgaben der EU-Kommission und die Rechtsprechung des BFH. So soll gesetzlich geregelt werden, dass auch EU/EWR-Gesellschaften, die einen Verwaltungssitz in Deutschland haben, Organgesellschaft sein können.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf hier (pdf-Format).