08.12.2020

Gesetzgebung

Das prominenteste umsatzsteuerrechtliche Phänomen des Jahres 2020 ist sicherlich die vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Absenkung des Regelsteuersatzes von 19% auf 16% und des ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5% durch Art. 3 Nr. 3 des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes v. 29.6.2020 (BGBl. I 2020, 1512). Die Änderung als solche dürfte jedem Bundesbürger geläufig sein. Indes ist sie weit mehr als eine Zahlenänderung und ihre Auswirkungen sind weitaus komplexer als vielfach angenommen.

Schon früh haben von Streit/Streit/Heidebrecht in ihrem Beitrag "Mehrwertsteuersatzsenkung: Eine rechtliche Alternativenbetrachtung - oder: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?" (UStB 2020, 252) ausführlich anhand zahlreicher Beispiele erläutert, welche mannigfaltigen praktischen Probleme diese scheinbar so einfache Änderung für die Rechtsanwender mit sich bringt.

Auch Erdbrügger hat in seinem Beitrag "Die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze - Fluch oder Segen?" (UR 2020, 485) die Chancen, aber auch Risiken dieser gesetzgeberischen Maßnahme schon früh eingehend analysiert, mit einem bemerkenswerten Ergebnis: "Wer die vielen steuerlichen, aber auch zivilrechtlichen Fußangeln der Umstellung nicht schnellstens in den Griff bekommt, für den kann sich das vom Gesetzgeber beabsichtigte Geschenk schnell als vergiftet erweisen.".

Umfassend systematisch eingeordnet hat diese befristete Steuersatzsenkung sogleich nach Verkündung der Gesetzesänderung im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 12 Allg. Rz. 41 und Rz. 214 ff.

Zahlreiche Fragen, die sich bereits im Rahmen der Steuersatzsenkung gestellt haben, sind durch die Erhöhung der Steuersätze zum 1.1.2021 weiterhin relevant und beschäftigen die Steuerpflichtigen und ihre Berater intensiv. So hat das BMF am 4.11.2020 nochmals ein umfangreiches BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020 und zu deren Anhebung zum 1.1.2021 veröffentlicht, um nach wie vor bestehende Zweifelsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung zu erläutern.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird das MwSt-Digitalpaket umgesetzt, außerdem werden die Steuerbefreiungen im Bereich Gesundheit/Pflege/Soziales an das Unionsrecht angepasst. Eine ausführliche und detaillierte Darstellung dieser und anderer geplanter umsatzsteuerlicher Änderungen bietet Sterzinger in seinem Beitrag "Änderungen des UStG, der UStDV und der EUStBV durch das sog. Jahressteuergesetz 2020" (UR 2020, 941).

Verlag Dr. Otto Schmidt
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