12.03.2020

Gleich lautende Erlasse zur Baulandumlegung

Mit gleich lautenden Erlassen v. 18.2.2020 haben die obersten Finanzbehörden der Länder zu den grunderwerbsteuerlichen Folgen bei Baulandumlegung ausführlich Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Gleich lautende Erlasse v. 18.2.2020 - MdF NRW § 4500 - 129 - 351

GrEStG §§ 1, 3

Die in allen offenen Steuerfällen anwendbaren Erlassregelungen erläutern die grunderwerbsteuerlichen Rechtsfolgen bei einem gesetzlichen (förmlichen) Umlegungsverfahren, bei einem vereinfachten Umlegungsverfahren und bei einer freiwilligen Baulandumlegung. Außerdem gehen sie auf Sachverhaltsgestaltungen ein, die als missbräuchlich im Sinne von § 42 AO zu erachten sind.
BMF online
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