24.04.2020

Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Der Bund und die Steuerbehörden der Länder haben Corona-Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese sollen vom Finanzamt Geld zurückerstattet bekommen.

Demnach sollen kleine und mittlere Unternehmen ihre absehbaren Verluste aus dem Jahr 2020 mit den bereits gezahlten Steuern aus dem Jahr 2019 verrechnen können. Dies soll allerdings auf max. 15 Prozent des erwarteten Gewinns für 2019 gedeckelt werden. Das Finanzamt muss das Geld zurückerstatten.
BMF
Zurück