Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen
Demnach sollen kleine und mittlere Unternehmen ihre absehbaren Verluste aus dem Jahr 2020 mit den bereits gezahlten Steuern aus dem Jahr 2019 verrechnen können. Dies soll allerdings auf max. 15 Prozent des erwarteten Gewinns für 2019 gedeckelt werden. Das Finanzamt muss das Geld zurückerstatten.
BMF