Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Im Zahlen im Einzelnen:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 €):
- Anhebung ab 1.1.2015 um 118 € auf 8.472 €
- Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 180 € auf 8.652 €
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 € einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
- Anhebung ab 1.1.2015 um 144 € auf 7.152 €
- Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 96 € auf 7.248 €
Kindergeld (aktuell 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind und 215 € für das vierte Kind und weitere Kinder):
- Anhebung ab 1.1.2015 um 4 € mtl. je Kind
- Anhebung ab 1.1.2016 um weitere 2 € mtl. je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 € mtl.):
- Anhebung ab 1.7.2016 um 20 € mtl.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie die den Gesetzentwurf hier.