13.10.2022

Kapitalmaßnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022

Mit BMF-Schreiben v. 11.10.2022 hat die Finanzverwaltung zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v.11.10.2022 - IV C 1 - S 2252/19/10028 :019, DOK 2022/1011604

KapErhStG §§ 1, 7

Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8. Juni 2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1: 10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor.

Die Anschaffungskosten der Altanteile sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.
BMF online
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