11.12.2020

Konsultationsvereinbarung zum DBA-Schweiz

Mit BMF-Schreiben v. 3.12.2020 hat die Finanzverwaltung die am 30.11.2020 mit der Schweiz abgeschlossene Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 3.12.2020 - IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05, DOK2020/1242422

DBA - Schweiz

Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auch auf die Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2010 (BGBl. 2011 II S. 1092), möglichst zu verringern, haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA-Schweiz, am 30. November 2020 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen, die die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 ergänzt, mindestens bis zum 31. März 2021 in Kraft bleiben und vorher nicht gekündigt werden soll.
BMF online
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