30.10.2020

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern

Mit BMF-Schreiben v. 29.10.2020 hat die Finanzverwaltung die Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich der Niederlande bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.10.2020 - IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001, DOK 2020/1103978

DBA-Niederlande

Die am 6. April 2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben sich die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2020 Bestand haben wird.
BMF online
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