05.11.2020

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich

Mit BMF-Schreiben v 30.102020 hat die Finanzverwaltung die am 27.10.2020 abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung mit der Republik Österreich bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 30.10.2020 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001, DOK 2020/1109125

DBA-Österreich

Die jetzt getroffene Konsultationsvereinbarung erweitert die in der Konsultationsvereinbarung vom 15. April 2020 getroffenen Vereinbarungen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem wurde vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung bis mindestens Ende 2020 gilt. Die Konsultationsvereinbarung ist am 28. Oktober 2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis nunmehr zum 31. Dezember 2020 Anwendung.

Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem 31. Dezember 2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
BMF online
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