03.03.2022

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

Mit BMF-Schreiben v. 3.3.2022 hat die Finanzverwaltung die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt.

BMF-Schreiben
GZ IV C 5 - S 2334/21/10004 :001
DOK 2022/0200755

§ 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG
 R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ergänzend wie folgt Stellung genommen (Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 4. April 2018, BStBl I Seite 592, sind durch Fettschrift hervorgehoben):


Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Pauschale Nutzungswertmethode

2.1 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts

2.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

2.3 Fahrzeugpool

2.4 Fahrzeugwechsel

2.5 Gelegentliche Überlassung

2.6 Listenpreis

2.7 Nutzungsverbot

2.8 Park and ride

2.9 Überlassung an mehrere Arbeitnehmer

2.10 Überlassung mehrerer betrieblicher Kraftfahrzeuge

3. Individuelle Nutzungswertmethode

3.1 Einheitliches Verfahren der individuellen Nutzungswertermittlung

3.2 Elektronisches Fahrtenbuch

3.3 Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuchs

3.4 Ermittlung des vorläufigen Nutzungswerts

3.5 Gesamtkosten

3.6 Leerfahrten

3.7 Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge

3.8 Überlassung mehrerer betrieblicher Kraftfahrzeuge

3.9 Umwegstrecken wegen Sicherheitsgefährdung

4. Wechsel der Bewertungsmethode

5. Fahrergestellung

6. Familienheimfahrten

7. Leasing

8. Nutzungsentgelt

9. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

10. Elektromobilität

11. Anwendungsregelungen

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