04.04.2017

Merkblatt über koordinierte Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte mit BMF-Schreiben v. 23.11.2015 ein umfangreiches Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen veröffentlicht (IV B 6 - S 1320/07/10004 :007, BStBl. I 2015, 928; Gehm, AO-StB 2016, 2). In Ergänzung hierzu hat das BMF nun ein weiteres Merkblatt über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete veröffentlicht (BMF v. 6.1.2017 - IV B 6 - S 1315/16/10016 :002, DOK 2016/0996151).

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Amtshilfe können nun neben dem Informationsaustausch auf Ersuchen, dem spontanen und automatischen Informationsaustausch auch koordinierte bi- und multilaterale steuerliche Außenprüfungen durchgeführt werden. Hierzu zählen gleichzeitige Prüfungen (Simultanprüfungen) sowie gemeinsame steuerliche Außenprüfungen (international als "Joint Audits" bezeichnet), die eine besondere Form koordinierter Außenprüfungen darstellen.

Das umfangreiche Merkblatt enthält ausführliche Erläuterungen

  • zu den Zielen koordinierter Außenprüfungen,
  • zur Prüfungsanordnung,
  • zu den rechtlichen Grundlagen im Einzelnen,
  • zur praktischen Durchführung koordinierter Prüfungen,
  • zu den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahrensablauf für ein Verständigungsverfahren bzw. Vorabverständigungsverfahren sowie
  • zum möglichen Zusammenhang von Verständigungsverfahren bzw. Vorabverständigungsverfahren und gemeinsamen steuerlichen Außenprüfungen.
BMF online
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