Merkblatt über koordinierte Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete
Im Rahmen der zwischenstaatlichen Amtshilfe können nun neben dem Informationsaustausch auf Ersuchen, dem spontanen und automatischen Informationsaustausch auch koordinierte bi- und multilaterale steuerliche Außenprüfungen durchgeführt werden. Hierzu zählen gleichzeitige Prüfungen (Simultanprüfungen) sowie gemeinsame steuerliche Außenprüfungen (international als "Joint Audits" bezeichnet), die eine besondere Form koordinierter Außenprüfungen darstellen.
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Das umfangreiche Merkblatt enthält ausführliche Erläuterungen
- zu den Zielen koordinierter Außenprüfungen,
- zur Prüfungsanordnung,
- zu den rechtlichen Grundlagen im Einzelnen,
- zur praktischen Durchführung koordinierter Prüfungen,
- zu den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahrensablauf für ein Verständigungsverfahren bzw. Vorabverständigungsverfahren sowie
- zum möglichen Zusammenhang von Verständigungsverfahren bzw. Vorabverständigungsverfahren und gemeinsamen steuerlichen Außenprüfungen.