12.04.2018

Mitteilung über Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag/aus einer betrieblichen Altersversorgung

Mit BMF-Schreiben v. 10.4.2018 hat die Finanzverwaltung das amtlich vorgeschriebene Vordruckmuster nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG für Mitteilungen ab 2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.4.2018 - IV C 3 - S 2257-b/07/10002 :008, DOK 2018/0269708

EStG § 22 Nr. 5

Nach § 22 Nummer5 Satz 7 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung

• ei erstmaligem Bezug von Leistungen,
• in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach § 93 EStG sowie
• bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen

dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1 bis 3 EStG jeweils gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für die Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden.

Das mit BMF-Schreiben v. 10.4.208 bekannt gemachte Vordruckmuster ist erstmals zur Bescheinigung von Leistungen des Kalenderjahres 2018 zu verwenden.

BMF online
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