13.07.2023

Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden

Mit BMF-Schreiben v. 5.7.2023 hat die Finanzverwaltung zur Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.7.2023 - IV D 1 - S 0336/20/10004 :003, DOK 2023/0638852

AO §§ 163, 222, 227
AStG § 6 Abs. 4


Die Regelungen im BMF-Schreiben v. 5.7.2023 entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Regularien des BMF-Schreibens v. 2.11.2021- IV A 3 - S 0336/20/10004 :001 (BStBl. I 2021, 2153). Lediglich hinsichtlich Maßnahmen zu § 6 Abs. 4 AStG wurde auf die bis zum 30.6.2021 geltende Fassung von § 6 Abs. 4 AStG hingewiesen. Das BMF-Schreiben v. 5.7.2023 tritt an die Stelle der bisherigen Regelungen im BMF-Schreiben v. 2.11.2021.
BMF online
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