10.07.2020

Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 1.7.2020 - III C 3 - S 7352-a/20/10002 :001, DOK 2020/0657221

UStG § 18 Abs. 5a

Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) hat die Finanzverwaltung Vordruck- muster neu bekannt gegeben. Dies war erforderlich geworden, weil durch Artikel 3 Nummer 3 i.V.m. Artikel 12 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. 6. 2020 (BGBl. I 2020, 1512) mit Wirkung zum 1.7.2020 § 28 Abs. 1 und 2 UStG neu gefasst wurde. Danach gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein allgemeiner Steuersatz von 16 % (§ 12 Abs. 1 UStG).

Dementsprechend sind im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 bewirkte steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge zum Steuersatz von 16 % im Vordruckmuster USt 1 B in Zeile 51 (Kennzahlen - Kz - 50 und 83) anzugeben.
BMF online
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