Muster des Umsatzsteuerheftes
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 30.3.2020 - III C 3 - S 7532/20/10001 :001, DOK 2020/0309229
UStG § 19
Das geänderte Vordruckmuster beruht auf der Anhebung der Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17 500 € auf 22 000 € durch Artikel 7 Nr. 2 und Artikel 16 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22. 11. 2019 (BGBl. I 2019, 1746) mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Die anderen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind lediglich redaktioneller Art.
Das BMF hat verfügt, die Umsatzsteuerhefte ab sofort entsprechend dem beiliegenden Muster herzustellen. Die bisherigen Vordruckmuster können - mit handschriftlicher Änderung der Betragsgrenze des § 19 Abs. 1 UStG -aufgebraucht werden.
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UStG § 19
Das geänderte Vordruckmuster beruht auf der Anhebung der Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17 500 € auf 22 000 € durch Artikel 7 Nr. 2 und Artikel 16 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22. 11. 2019 (BGBl. I 2019, 1746) mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Die anderen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind lediglich redaktioneller Art.
Das BMF hat verfügt, die Umsatzsteuerhefte ab sofort entsprechend dem beiliegenden Muster herzustellen. Die bisherigen Vordruckmuster können - mit handschriftlicher Änderung der Betragsgrenze des § 19 Abs. 1 UStG -aufgebraucht werden.