Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils
Verwaltungsanweisung
Die Begründung zum Gesetzentwurf des AmtshilfeRLUmsG der Koalitions-Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Drs. 17/12375, S. 37) sah eine Evaluierung der gesetzlichen Regelung vor. Es sei zu prüfen, ob diese auf Grund der zu erwartenden schnell voranschreitenden technischen Entwicklung in diesem Sektor weiter erforderlich und ob sie dem Grunde und der Höhe nach weiterhin gerechtfertigt ist. Die Evaluierung sollte dem Zweck dienen nachzuweisen, dass die Vorschrift nicht als Subvention wirkt. Hiermit wurde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beauftragt. Dieser Nachweis konnte erbracht werden. Die durchgeführte retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung wurde auf der Internet - Seite des BMF veröffentlicht.
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