24.11.2017

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Mit BMF-Schreiben v. 10.11.2017 hat die Finanzverwaltung die Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF - Schreiben v. 10.11.2017 - IV C 5 - S 2361/08/10001-15, DOK 2017/0944453

EStG § 39b Abs. 6, § 51 Abs. 4 Nr. 1a

Das BMF - Schreiben betrifft den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2018 und der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2018 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro). Beim Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird weiter von einem Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 % ausgegangen, d. h., eine mögliche Änderung des Beitragssatzes aufgrund des Rentenversicherungsberichts 2017 ist nicht berücksichtigt.

BMF online
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