24.10.2024

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

Mit BMF-Schreiben v. 18.10.2024 hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 18.10.2024 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :012, DOK 2024/0923007

EStG § 39b

Die Finanzverwaltung hat einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2024 und ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 in der vorliegenden Entwurfsfassung (siehe Bundesrats-Drs. 375/24 und Bundestags-Drs. 20/12783) so beschlossen wird, berücksichtigen die Programmablaufpläne die lohnsteuerliche Entlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrags für 2024, die Entlastung bei der Kirchenlohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag durch den erhöhten Kinderfreibetrag sowie die Nachholung der Entlastungen beim Lohnsteuerabzug ab 1.12.2024.
BMF online
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