Referentenentwurf des BMF - Jahressteuergesetz 2018
Zu den Änderungen gehören notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Jahressteuergesetz Folgeänderungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen. Des Weiteren setzt es kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.
Bundesfinanzministerium PM vom 25.6.2018
Folgende veränderte Regelungen können dabei hervorgehoben werden:
- Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e - neu - UStG)
- Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Abs. 1 KStG gemäß § 34 Abs. 6 KStG)
- Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)
Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten Referentenentwurf klicken Sie bitte hier.