22.05.2017

Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht mit Nennwertreduktion und Teilrückzahlung

Mit Schreiben vom 10.5.2017 (IV C 1 - S 2252/15/10020 :007 - DOK 2017/0352354 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zu den Rechtsfolgen bei einer Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung im Rahmen von Anleiheforderungen Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Vereinbaren der Anleiheschuldner und die Gläubiger im Rahmen einer Restrukturierung eine Kombination von Einzelmaßnahmen dergestalt, dass auf einen Teilbetrag der Nominalforderung eine Rückzahlung zu erfolgen hat, auf einen Teilbetrag der Forderung verzichtet und für den Restbetrag eine Reduzierung des nennwertes der Forderung vorgenommen wird, liegt in Höhe des Teilverzichts ein Forderungsausfall vor, der einkommensteuerrechtlich ohne Bedeutung ist.

Die teilweise Rückzahlung der Kapitalforderung führt dagegen zu Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 S. 2 EStG. Steuerpflichtiger Gewinn nach § 20 Abs. 4 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückzahlungsbetrag und den anteiligen Anschaffungskosten. Die Nennwertreduktion führt nicht zu einer Veräußerung der Anleihe, d.h. das Anschaffungsdatum ändert sich infolge der Nominalwertreduzierung nicht.

Linkhinweise:

Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte ausführliche BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

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