Richtsatzsammlung 2016
BMF-Schreiben
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn-oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.
BMF online
Linkhinweise:
Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte ausführliche Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 klicken Sie bitte hier (pdf-Format).