Sonderregelung für Anlagegold
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 23.11.2020 III C 1 -S 7068/19/10002 :002 DOK 2020/1205615
Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2020 Nr. C 381, S. 5) veröffentlicht. Diese Liste ist dem BMF- Schreiben als Anlage beigefügt.
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Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2020 Nr. C 381, S. 5) veröffentlicht. Diese Liste ist dem BMF- Schreiben als Anlage beigefügt.