22.08.2018

Spontaner Austausch länderbezogener Berichte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA

Mit BMF-Schreiben v. 16.8.2018 hat die Finanzverwaltung eine gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF mit Schreiben v. 16.8.2018 - IV B 6 - S 1315/16/10022 :001, DOK 2018/0665472

DBA - USA

Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland und die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika haben eine gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre verfasst, die das BMF mit Schreiben v. 16.8.2018 veröffentlicht hat. Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.

Die gemeinsame Erklärung wird für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 1.1.2016 und vor dem 1.1.2017 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne angewendet. Der Spontanaustausch wird nach Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit den USA über den automatischen Informationsaustausch, über das derzeit verhandelt wird, durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst.
 

BMF online
Zurück