Steuerbefreiung für Gremienmitglieder in Versorgungswerken
BMF-SchreibenUStG § 4 Nr. 26
Mit Urteil v. 17.12.2015 - V R 45/14, BStBl. II 2017, 658 hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit als Vorstands - oder Ausschussmitglied eines Sparkassenverbandes nicht vom Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 26 UStG umfasst wird. Die Finanzverwaltung hatte hierauf mit einer bis zum 31.12.2018 befristeten Übergangsregelung reagiert (BMF - Schreiben v. 8.6.2017 - III C 3 - S 7185/09/10001-06, BStBl. I 2017, 858). Diese Übergangsregelung wurde nun mit BMF-Schreiben v. 3.12.2018 bis zum 31.12.2019 verlängert.