Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v 15.6.2020 - III C 3 - S 7155/19/10003 :001, DOK 2020/0582983
UStG § 4 Nr. 2, § 8
Die Änderungen betreffen Abschnitt 8.1 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses und betreffen die Regelungen zu den begünstigten Schiffen, die Definition der Erwerbsseeschifffahrt sowie die in diesem Zusammenhang maßgebende seewärtige Abgrenzung und die Bestimmung des Umfangs der Gegenstände zur Versorgung von Schiffen.
Die Grundsätze des BMF - Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn die bisher geltende Rechtslage zu Abschnitt 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE angewendet wird.
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UStG § 4 Nr. 2, § 8
Die Änderungen betreffen Abschnitt 8.1 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses und betreffen die Regelungen zu den begünstigten Schiffen, die Definition der Erwerbsseeschifffahrt sowie die in diesem Zusammenhang maßgebende seewärtige Abgrenzung und die Bestimmung des Umfangs der Gegenstände zur Versorgung von Schiffen.
Die Grundsätze des BMF - Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Umsätze (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG) beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn die bisher geltende Rechtslage zu Abschnitt 8.1 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 UStAE angewendet wird.