07.03.2019

Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen u.a.

Mit BMF-Schreiben v. 21.2.2019 hat die Finanzverwaltung eine aktuelle Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Februar 2019 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 -S 2198-a/18/10001, DOK 2019/0146687

EStG §§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b

Das BMF-Schreiben beinhaltet insbesondere Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
 

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