Steuerbegünstigungen für Gebäude nach §§ 7h, 71, 10f, 10g, 11a, 11b EStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.1.2020 - IV C 1 -S 2198-a/19/10004 :001, DOK 2020/0035971
EStG §§ 7h, 71, 10f, 10g, 11a, 11b EStG
Zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) hat die Finanzverwaltung eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 veröffentlicht. Gleichzeitig wurde das BMF - Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 - S 2198-a/18/10001 (BStBl. I 2019, 211), mit dem der Stand der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Februar 2019 mitgeteilt worden war, aufgehoben.
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EStG §§ 7h, 71, 10f, 10g, 11a, 11b EStG
Zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) hat die Finanzverwaltung eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 veröffentlicht. Gleichzeitig wurde das BMF - Schreiben v. 21.2.2019 - IV C 1 - S 2198-a/18/10001 (BStBl. I 2019, 211), mit dem der Stand der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Februar 2019 mitgeteilt worden war, aufgehoben.