04.12.2020

Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern

Mit BMF-Schreiben v. 25.11.2020 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zu Reisekosten bei Arbeitnehmern v. 24. 10. 2014 (BStBl I 2014, 1412) aktualisiert und neu gefasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 25.11.2020 - IV C 5 - S 2353/19/10011 :006, DOK2020/1229128

EStG § 9

Das Anwendungsschreiben befasst sich ausführlich und mit zahlreichen erläuternden Beispielen mit den Themenschwerpunkten
  • erste Tätigkeitsstätte,
  • auswärtige Tätigkeit,
  • weiträumiges Tätigkeitsgebiet,
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit,
  • Unterkunftskosten,
  • Reisenebenkosten und
  • Sonstiges.


Das BMF-Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Änderungen wurden durch Fettdruck dargestellt. In den jeweiligen Beispielen wurden die ab 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte berücksichtigt.

BMF online
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