Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 14.1.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006, DOK 2021/0031094
EStG § 35c
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht hat der Gesetzgeber nun in § 35c EStG eine Norm aufgenommen, die Anreize für ein umweltfreundliches Verhalten setzen soll. Das BMF hat nun ausführlich zur Anwendung dieser Vorschrift Stellung genommen und geht dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:
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EStG § 35c
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht hat der Gesetzgeber nun in § 35c EStG eine Norm aufgenommen, die Anreize für ein umweltfreundliches Verhalten setzen soll. Das BMF hat nun ausführlich zur Anwendung dieser Vorschrift Stellung genommen und geht dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Begünstigtes Objekt
- Begriff der Wohnung
- Anspruchsberechtigte Person
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Alter des Objekts
- Beschränkung des Höchstbetrages der Steuerermäßigung
- Objektförderung
- Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
- Miteigentum am begünstigten Objekt
- Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
- Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
- Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Förderfähige Aufwendungen
- Ausschluss der Förderung
- Nachweis der energetischen Maßnahme
- Konto eines Dritten
- Verhältnis zu § 33 EStG
- Verhältnis zu § 92a EStG
- Antragstellung und Verfahren
Außerdem enthält das BMF-Schreiben eine umfangreiche, allerdings nicht abschließende Liste der förderfähigen Maßnahmen.