Steuerliche Gewinnermittlung
BMF-SchreibenEStG § 4f, § 5 Abs. 7
Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass übernommene Verpflichtungen beim Übernehmer keinen Ansatz - und Bewertungsbeschränkungen unterliegen, sondern als ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen und mit den "Anschaffungskosten" oder dem höheren Teilwert zu bewerten sind. Tritt ein Dritter neben dem bisherigen Schuldner in die Verpflichtung ein (sog. Schuldbeitritt) und verpflichtet sich der Dritte, den bisherigen Schuldner von der Verpflichtung freizustellen, kann der bisherige Schuldner mangels Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme weder eine Rückstellung fr die Verpflichtung passivieren, noch einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Schuldbeitretenden ansetzen. Diese Rechtsprechung korrespondiert nicht mit der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassung. Mit Schreiben v. 30.11.2017 hat das BMF nun zur Anwendung der neuen Rechtsprechungsgrundsätze insbesondere auch im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen in den §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG Stellung genommen.