09.08.2017

Steuerliche Hilfsmaßnahmen wegen Überschwemmungsschäden in Niedersachsen

Durch die massiven Regenfälle Ende Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen sind in weiten Teilen Süd-Niedersachsens beträchtliche Schäden entstanden, die bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um den Geschädigten zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen zu kommen, hat das Niedersächsische Finanzministerium einen Katalog steuerlicher Sofortmaßnahmen zusammengestellt, der von den geschädigten in Anspruch genommen werden kann (FinMin Niedersachsen v. 28.7.2017 - S 1915 - 61 - 33 - 12).

Ergänzung - Verwaltungsanweisungen
Im Einzelnen betrifft dies:
  • Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Anpassung von Vorauszahlungen;
  • Nachweiserleichterungen bei streuerbegünstigten Zuwendungen;
  • Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für bestimmte Wirtschaftsgüter;
  • Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG;
  • Sofortabzug von Wiederherstellungsaufwand als Erhaltungsaufwand;
  • Sonderregelungen für die Landwirtschaft und Besitzer von Vermietungsobjekten;
  • Lohnsteuerliche Erleichterungen.

Anträge auf Erlass von Grundsteuer sowie von Anträgen auf Stundung oder Erlass von Gewerbesteuer sind an die jeweils zuständige Gemeinde zu richten.

Niedersächsisches Finanzministerium
Zurück