Steuerliche Hilfsmaßnahmen wegen Überschwemmungsschäden in Niedersachsen
Ergänzung - Verwaltungsanweisungen
Im Einzelnen betrifft dies:
Niedersächsisches Finanzministerium
- Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Anpassung von Vorauszahlungen;
- Nachweiserleichterungen bei streuerbegünstigten Zuwendungen;
- Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für bestimmte Wirtschaftsgüter;
- Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG;
- Sofortabzug von Wiederherstellungsaufwand als Erhaltungsaufwand;
- Sonderregelungen für die Landwirtschaft und Besitzer von Vermietungsobjekten;
- Lohnsteuerliche Erleichterungen.
Anträge auf Erlass von Grundsteuer sowie von Anträgen auf Stundung oder Erlass von Gewerbesteuer sind an die jeweils zuständige Gemeinde zu richten.