12.12.2024

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 - IV C 4 - S 2223/19/10003: 023 (BStBl. I 2023, 1869) hatte die Finanzverwaltung den zeitlichen Anwendungsbereich der bislang getroffenen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten zuletzt bis zum 31.12.2024 verlängert. Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat das BMF nun den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen erneut um ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert.

BMF-Schreiben
Betroffen sind alle Maßnahmen, die bis 31.12.2025 durchgeführt werden (BMF-Schreiben v. 4.12.2024 - IV D 5 - S 2223/19/10003 :030, DOK 2024/0961787).
BMF online
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