Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
BMF-Schreiben
Betroffen sind alle Maßnahmen, die bis 31.12.2025 durchgeführt werden (BMF-Schreiben v. 4.12.2024 - IV D 5 - S 2223/19/10003 :030, DOK 2024/0961787).
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