01.02.2019

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG; Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG

Mit BMF-Schreiben v. 24.1.2019 hat die Finanzverwaltung zu den Auswirkungen des BFH-Urteils v. 27. 9 2018 -V R 49/17, das amtlich veröffentlicht wird, Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 24.1.2019 - III C 3 - S 7179/19/10001:001/IV A 3 - S 0354/14/10001:019, DOK 2019/0063225

UStG § 13b Abs. 5, § 27 Abs. 19

Mit Urteil vom 27. 9. 2018 -V R 49/17 hat der BFH entschieden, dass ein Bauträger, der aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert hat, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung entgegen der Verwaltungsauffassung geltend machen kann, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht.

Da sich die Finanzverwaltung der Auffassung des BFH anschließt, wurde Tz 15a des noch anders lautenden BMF-Schreibens v. 26.7.2017 (BStBl. I 2017, 1001) mit sofortiger Wirkung für alle noch offenen Fälle gestrichen.

BMF online
Zurück