16.05.2019

Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft

Mit BMF-Schreiben v. 29.4.2019 hat die Finanzverwaltung zu sachlichen Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.4.2019 - IV C 7 - S 2291/19/10001, DOK 2019/0352213

EStG § 34b

Zur Bewältigung der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 für die abweichenden Wirtschaftsjahre 2017/2018 und 2018/2019 sowie für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr hat die Finanzverwaltung bundeseinheitliche Billigkeitsmaßnahmen getroffen, die die Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei größeren Schadensereignissen betreffen. Außerdem wurde der Steuersatz für Kalamitätsholz bei größeren Schadensereignissen abgesenkt. Die von einzelnen Ländern zum Sturmtief "Friederike" erlassenen Billigkeitsregelungen sind aufgrund der nunmehr bundeseinheitlichen Regelung nicht mehr anzuwenden.
 
BMF online
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