20.10.2022

Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul

Da die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft, hat das BMF bis zum 31.7.2023 eine Übergangsregelung geschaffen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 13.10.2022 - IV A 4 - S 0319/20/10002 :009, DOK 2022/1020017

AO § 146a

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. 12. 2016 (BGBl. I 2016, 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind.

Am 8. Juli 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, dass die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft. Damit ist ab diesem Zeitpunkt diese TSE keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO. Hieraus folgt, dass der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung umgehend durchzuführen ist und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind.

Die Finanzverwaltung hat hierzu jedoch eine Übergangsregelung geschaffen, wonach die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden kann, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben. Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen.

Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen FA schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
BMF online
Zurück