04.09.2020

Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind

Mit BMF-Schreiben v. 31.8.2020 hat die Finanzverwaltung das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 31.8.2020 - III C 3 -S 7327/19/10001 :001, DOK 2020/0858612

UStG § 18

Mit BMF-Schreiben v. 31.8.2020 wurde das "Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind" nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben. Es ersetzt das Schreiben vom 4. 2. 2014 -IV D 3 - S 7327/07/10001 -(BStBl I 2014, 220), mit dem das o g. Merkblatt nach dem Stand 1. Januar 2014 herausgegeben wurde.
BMF online
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