07.09.2023

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

BMF-Schreiben v. 5.9.2023 - III C 3 - S 7279/20/10004 :003 - DOK 2023//0713649

Durch Art. 12 Nr. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 4 des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen v. 24.10.2022 wurde mit Wirkung zum 1.1. 2023 § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG neu gefasst. Die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ausgeweitet.

BMF-Schreiben
Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem 31.12.2022 ausgeführten Übertragungen von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 UStG ist. Die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Durch das BMF-Schreiben wurde der UStAE entsprechend geändert.
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