Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)
BMF-Schreiben
Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem 31.12.2022 ausgeführten Übertragungen von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 UStG ist. Die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Durch das BMF-Schreiben wurde der UStAE entsprechend geändert.
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