Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag
BMF-SchreibenUStG § 4 Nr. 16 Buchst. g
Durch Artikel 1 Nr. 17 des Ersten Pflegestärkungsgesetzes v. 17.12.2014 (BGBL. I 2014, 2222) wurden in § 45b SGB XI zum 1.1.2015 zusätzlich zu den niedrigschwelligen Betreuungsleistungen niedrigschwellige Entlastungsleistungen zur Deckung des Bedarfs hilfsbedürftiger Personen an Unterstützung im Haushalt aufgenommen. Entsprechend wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe g UStG zum 1.1.2016 um niedrigschwellige Entlastungsleistungen, die durch Einrichtungen erbracht werden, deren Leistungen landesrechtlich nach § 45b SGB XI anerkannt und zugelassen sind, erweitert.
Außerdem wurden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1.1.2017 die bisherigen "niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote" unter dem neuen Oberbegriff der "Angebote zur Unterstützung im Alltag" zusammengefasst. Die bisher in § 45b SGB XI enthaltene Ermächtigung der Länder über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote wird nun in § 45a SGB XI geregelt. Entsprechend wurde § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe g UStG zum 1.1.2017 redaktionell entsprechend angepasst.
Diese gesetzlichen Änderungen hat die Finanzverwaltung nun mit BMF-Schreiben v. 8.1.2017 in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 4.16.59 übernommen.