15.02.2018

Umsatzsteuererlass für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr

Mit BMF-Schreiben v. 7.2.2018 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr neu geregelt und enger gefasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 7.2.2018 - III C 3 - S 7433/15/10001, DOK 2018/0108025

UStG § 36 Abs. 3

Hintergrund ist eine Empfehlung des Bundesrechnungshofs, mit der Sonderregelung des § 26 Abs. 3 UStG einheitlich zu verfahren. Nach dieser Vorschrift kann das BMF anordnen, dass die Steuer für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen wird, soweit der Unternehmer keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer (§ 14 Abs. 4 UStG) erteilt hat. Entsprechend wurden Abschnitt 26 Abs. 2 und Abschnitt 26 Abs. 5 ergänzt bzw. neu gefasst.

Die Neuregelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 bewirkt werden.

BMF online
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