Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 3.5.2021 - III C 3 - S 7160/20/10003 :001, DOK 2021/0481500
UStG § 4 Nr. 8e, § 9, § 15
Nach allgemeinen Erläuterungen zu den unterschiedlichen Sachverhaltsgestaltungen bei der Erbringung von sonstigen Leistungen von Akteuren im Börsengeschäft werden die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen sowie die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte, z. B. für virtuelle Währungen behandelt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden mit einer Übergangsregelung für vor dem 1. Juli 2021 erbrachte unselbständige Nebenleistungen.
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UStG § 4 Nr. 8e, § 9, § 15
Nach allgemeinen Erläuterungen zu den unterschiedlichen Sachverhaltsgestaltungen bei der Erbringung von sonstigen Leistungen von Akteuren im Börsengeschäft werden die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen sowie die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte, z. B. für virtuelle Währungen behandelt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden mit einer Übergangsregelung für vor dem 1. Juli 2021 erbrachte unselbständige Nebenleistungen.