Update Coronakrise: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Erbschaftsteuer - ein erster Überblick
Spätestens seit Anfang März hat sich die wirtschaftliche Lage zahlreicher Unternehmen in Deutschland aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der "Corona-Krise" rapide verschlechtert. So geht auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Sondergutachten vom 22.3.2020 im Rahmen eines Basisszenarios davon aus, dass im Jahr 2020 das Bruttoinlandsprodukt um 2,8% abnehmen wird.
In Anbetracht der zu erwartenden Rezession und der Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten ganzer Branchen (z.B. Gastronomie, Hotellerie, Messe- und Veranstaltungsbetrieb) ist bei zahlreichen Unternehmen mit erheblichen existenziellen Problemen zu rechnen. Von politischer Seite wurde daher eine Vielzahl an Ad-hoc Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung ergriffen, zuletzt etwa die Einrichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG, BGBl. I 2020, 543). Dieser Fonds soll u.a. die Beteiligung des Staats am Eigenkapital von Unternehmen ermöglichen. Auch seitens der Unternehmen werden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, um die akuten Krisenfolgen zu bewältigen, wie etwa die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld. Von vielen unbemerkt, können einige Maßnahmen zur Krisenbewältigung jedoch unerwünschte Erbschaftsteuerfolgen bei den Gesellschaftern bewirken.
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Den vollständigen Beitrag lesen Sie in dem aktuellen ErbStB (ErbStB, 2020, 132) - (frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Steuerrecht).
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Verlag Dr. Otto Schmidt
In Anbetracht der zu erwartenden Rezession und der Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten ganzer Branchen (z.B. Gastronomie, Hotellerie, Messe- und Veranstaltungsbetrieb) ist bei zahlreichen Unternehmen mit erheblichen existenziellen Problemen zu rechnen. Von politischer Seite wurde daher eine Vielzahl an Ad-hoc Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung ergriffen, zuletzt etwa die Einrichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG, BGBl. I 2020, 543). Dieser Fonds soll u.a. die Beteiligung des Staats am Eigenkapital von Unternehmen ermöglichen. Auch seitens der Unternehmen werden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, um die akuten Krisenfolgen zu bewältigen, wie etwa die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld. Von vielen unbemerkt, können einige Maßnahmen zur Krisenbewältigung jedoch unerwünschte Erbschaftsteuerfolgen bei den Gesellschaftern bewirken.
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Unsere Autoren:
Harald Dörfler ist Partner, Stefan Spitz ist Sozius der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner mbB in München.